Die laufende Evaluierung des GlüStV 2021 durch die Bundesländer nimmt Fahrt auf

Die 16 Bundesländer haben die systematische Bewertung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gestartet, und der umfassende Evaluierungsbericht muss bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen, während Beobachter in Mai 2026 bereits erste Zwischenergebnisse aus den laufenden Analysen erwarten. Die Prüfung konzentriert sich darauf, ob die strengen Vorgaben wie Ein-Euro-Einsatzlimits bei Automatenspielen, verpflichtende Spin-Verzögerungen, Einzahlungsobergrenzen und Steuerregelungen die Kanalisierung in legale Angebote verbessert haben oder ob sie Spieler stattdessen vermehrt in den Schwarzmarkt abgedrängt haben.
Hintergründe der Vertragsbewertung
Experten der Landesbehörden sammeln seit Beginn der Überprüfungsphase Daten zu Lizenzvergaben, Werbebeschränkungen und Produktregulierungen, und sie analysieren gleichzeitig, wie sich diese Maßnahmen auf den gesamten Markt ausgewirkt haben. Die Bewertung umfasst auch Online-Tischspiele wie Blackjack, deren Zulassung in regulierten Formaten derzeit unter die Lupe genommen wird, weil die Bundesländer gezielte Anpassungen prüfen, die den Schutz der Spieler mit einem funktionierenden legalen Angebot in Einklang bringen sollen.
Schwerpunkte der aktuellen Analyse
Die Prüfung richtet sich insbesondere auf die Kanalisierungsquote, die zeigt, wie viele Spieler tatsächlich auf lizenzierte Plattformen umgestiegen sind, und auf mögliche Verlagerungseffekte hin zu unregulierten Angeboten. Forscher werten Statistiken zu Spielverhalten, Werbeeinnahmen und Steueraufkommen aus, während sie gleichzeitig die Auswirkungen von Einsatzlimits und Einzahlungsobergrenzen auf die Attraktivität legaler Anbieter messen. In Mai 2026 laufen diese Datenerhebungen auf Hochtouren, weil die Bundesländer rechtzeitig vor dem Abgabetermin im Dezember 2026 belastbare Erkenntnisse benötigen.

Bewertung von Lizenzierung und Werberichtlinien
Die Bundesländer untersuchen, ob die bestehenden Lizenzvergabeverfahren effizient genug funktionieren und ob die Werbebeschränkungen die Bekanntheit legaler Angebote ausreichend fördern oder eher behindern. Sie prüfen zugleich, wie sich Werbeverbote auf die Sichtbarkeit regulierter Plattformen auswirken und ob gezielte Lockerungen in bestimmten Bereichen die Kanalisierung stärken könnten, ohne den Spielerschutz zu gefährden. Behördenvertreter vergleichen hierbei nationale Daten mit internationalen Beispielen, um fundierte Entscheidungen für mögliche Anpassungen zu treffen.
Produktregeln und Online-Tischspiele
Ein weiterer Fokus liegt auf der Regulierung von Online-Tischspielen wie Blackjack, deren Integration in das legale Angebot derzeit genau geprüft wird. Die Bundesländer bewerten, ob aktuelle Produktregeln ausreichen, um faire und sichere Spielbedingungen zu gewährleisten, oder ob Anpassungen nötig sind, die das legale Angebot attraktiver machen und gleichzeitig Risiken minimieren. Diese Analyse fließt direkt in den Gesamtbericht ein, der bis Ende 2026 fertiggestellt werden muss.
Ausblick auf mögliche Anpassungen
Die Ergebnisse der Evaluierung sollen den Bundesländern als Grundlage für gezielte Änderungen an Lizenzierungsverfahren, Werberegeln und Produktvorgaben dienen, wobei der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen enthalten wird. Beobachter erwarten, dass die Analyse bis Mai 2026 bereits erste Hinweise auf notwendige Modifikationen liefert, die anschließend in politische Entscheidungsprozesse einfließen. Die Bundesländer bleiben dabei eng abgestimmt, um ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen.
Schlussfolgerung
Die laufende Überprüfung des GlüStV 2021 liefert den Bundesländern bis zum 31. Dezember 2026 eine fundierte Datenbasis, die zeigt, wie sich die strengen Regulierungen auf Kanalisierung und Schwarzmarkt ausgewirkt haben. Die Bewertung von Lizenzierung, Werbung und Produktregeln einschließlich Online-Tischspielen ermöglicht gezielte Anpassungen, die den Markt weiterentwickeln sollen. In Mai 2026 erreichen diese Arbeiten einen entscheidenden Zwischenstand, der den weiteren Verlauf der Evaluierung bestimmt.